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Gregor von Brück - der vergessene Jurist der Reformation

 

Am Freitag, den 30. September 2011, und Samstag, den 01. Oktober 2011, wird in der brandenburgischen Stadt Brück ein Kolloquium zu Ehren des kursächsischen Kanzlers Gregor von Brück (1484–1557) stattfinden.
Als Kanzler und Rat auf Lebenszeit der sächsischen Kurfürsten Friedrich III.,
der Weise, (1486–1525), Johann der Beständige (1525–1532)und Johann Friedrich I., der Großmütige, (1532–1547) hatte er sich als Rechtsgelehrter innerhalb der reformatorischen Auseinandersetzungen auf Seiten der Reformatoren verdient gemacht.
Er hatte Martin Luther (1483–1546) auf dem Reichstag zu Worms 1521 juristisch beraten, an der confessio augustana des Augsburger Reichstags des Jahres 1530 mitgewirkt und Kurfürst Johann den Großmütigen beim Schmalkaldischen Bund und dem Aufbau der Jenaer Hochschule unterstützt.


Das Kolloquium wird sich seinem Leben und Handeln widmen und ihn in Themenbereichen zur Lebens-, Familien-, Reformations- und Kunstgeschichte würdigen. Aufgrund seiner intensiven Korrespondenz und einer vermuteten engen Freundschaft mit Martin Luther und Philipp Melanchthon (1497–1560), wie die erhaltenen Briefwechsel belegen, sowie seine verwandtschaftliche Anbindung an die Familie Lukas Cranachs des Älteren (1473–1553) und seiner juristischen Unterstützung der Reformatoren ist die wissenschaftliche Veranstaltung an die Festdekade Luther 2017 – 500 Jahre Reformation angebunden.
Die Ergebnisse des Kolloquiums werden in einem Protokollband veröffentlicht, der im Sinne der Nachhaltigkeit zeitnah zur Veranstaltung veröffentlicht wird.






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